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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2023


In seiner Sitzung am 25. Juli 2023 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, ein Verfahren für die Aufstellung eines Rahmenplanes „Horb-West“ vorzubereiten, der als informelles Planungsinstrument Entwicklungspotentiale des Stadtteiles und Perspektiven für die zukünftige Nutzung aufzeigen soll. Zudem wird die Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanungen 2024 dem Gemeinderat vorgelegt und die Ausarbeitung des Rahmenplans bis in das Jahr 2024 vorgenommen werden.

Das Gremium nahm die Ausführungen von Herrn Richard, vom Planungsbüro Richter-Richard, zu den möglichen Umgestaltungen der Ortsdurchfahrt Horb a. N. zur Kenntnis. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Vorgehensweise aus kombinierten Varianten zu billigen, die unter anderem mit Hilfe von Verkehrsbefragungen den künftigen Hauptverkehr über die Hochbrücke leiten soll. Außerdem wird für die Ortsdurchfahrt Horb a. N. ein Wettbewerbsverfahren vorgesehen.

Im Rahmen der Flurneuordnung in Bittelbronn, wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Stadt Horb a. N. im Verlauf des Bereinigungsplans, gemeinschaftliche Anlagen zugeteilt werden. Zudem wird die Verkehrs- und Unterhaltungspflicht der Anlagen von der Stadt Horb a.N. übernommen. Die Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung wird auf die Stadt Horb a. N. übertragen. Des Weiteren hat sich die Stadt verpflichtet, einen ökologischen Mehrwert in der geplanten Flurneuordnung in Höhe von 1 %, 2,4 ha, bereitzustellen.

Auch nahm der Gemeinderat den Sachvortrag der Verwaltung über die Eignungs- und Ausschlusskriterien der Standortsuche für Freiflächen Fotovoltaik-Anlagen zur Kenntnis und beschloss die Ortschaftsräte über diese Kriterien zu informieren. Zudem werden auch Hinweise aus der Bürgerschaft zum Entwurf des Kriterienkataloges entgegengenommen.

Weiter hat der Gemeinderat sämtliche Stellungsnahmen in Zusammenhang mit dem „Solarpark Ahldorf“ in Horb a. N.-Ahldorf abgewogen und dementsprechend über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entschieden. Des Weiteren wurde dem Vertrag zur Durchführung des Vorhabens mehrheitlich zugestimmt und die entsprechende Satzung beschlossen.

Das Gremium stimmte mehrheitlich zu das Bauleitverfahren „Brühl-Süd“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die bisherigen abgeschlossenen Rohbaulandverträge mit einer Bindefrist bis zum 31. Dezember 2023 werden nicht angenommen. Hierüber werden die Vertragspartner informiert. Des Weiteren wird eine Wegebeziehung zwischen der südlichen Bebauung und dem Ortskern überprüft und im Nachhinein im Ortschaftsrat und Gemeinderat eingebracht. Nach Abschluss des derzeit laufenden Bauleitverfahrens nach § 13b Baugesetzbuch, wird die bauliche Entwicklung im Bereich „Gries IV“ überprüft.

Den mündlichen Bericht der Verwaltung über die möglichen Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13b Baugesetzbuch nahm das Gremium zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den derzeitigen Verfahrensstand von Baugebieten darzulegen.

Auch der Sachstandsbericht über das Baugebiet „Hungerberg“ in Horb a. N.-Rexingen wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wurde mehrheitlich beschlossen, dass abgeschlossene Rohbaulandverträge nicht angenommen und Verhandlungen mit den Eigentümern über den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hierauf aufbauend werden alternative Konzepte zur Bebauung in den Ortschaftrat und Gemeinderat eingebracht.

Der Gemeinderat stimmte den vorgetragenen Sanierungszielen und Maßnahmenkonzept des Sanierungsgebietes „Ortskern Betra“ einstimmig zu. Die Sanierungssatzung und die Wahl des Verfahrens als vereinfachtes Verfahren, unter Ausschluss der §§ 152 – 156a Baugesetzbuch, wurde beschlossen. Zudem werden private Erneuerungsmaßnahmen und Abbrüche nach den Fördergrundsätzen gefördert. Die Verwaltung wurde auch beauftragt, nach Prüfung von Angeboten, den Auftrag für die Sanierungsdurchführung an einen Sanierungsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, im Rahmen des Sanierungsgebiets „Mühringen“ in Horb a. N., eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um 2 Jahre bis zum 30. April 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu beantragen. Beschlossen wurde auch, den Erwerb und Abbruch des Gebäudes Eyacher Straße 11 (ehemalige Sprudelfabrik) zu prüfen.

Die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet „Talheim“ bis zum 30. Juli 2025 zu verlängern, wurde ebenso vom Gremium einstimmig beschlossen.

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, die Nahwärmenetze Ahldorf, Bildechingen und Talheim im Rahmen der Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans entsprechend weiter zu bearbeiten und gegebenenfalls für die darin enthaltenen Gebiete entsprechende Förderanträge auszuarbeiten und dem Gremium zur weiteren Entscheidung wieder vorzulegen. Eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu den Nahwärmenetzen wird am 28. September 2023 in der Hohenberghalle stattfinden. Die Uhrzeit der Veranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Antrag der Offenen Grünen Liste vom 11. Juli 2023 zur Gründung eines Klimafonds, wurde nach inhaltlicher Diskussion im Gremium seitens der Offenen Grünen Liste zurückgezogen.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Tiefbau-, Straßen- und Leitungsarbeiten und Entwässerungskanal mit einer Auftragssumme von 1.295.324,81 Euro an die Firma Gebrüder Strohäker, Jettingen, zu vergeben.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, während der Sommerpause die Bauarbeiten für die Verlegung einer Fernwärmeleitung in einem Teilstück der Ihlinger Straße in Horb a. N. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu vergeben. Die Verwaltung wurde auch ermächtigt, die Arbeiten für Sanierungsmaßnahmen an Feldwegen in Ahldorf (Brandweg, Felldorfer Weg) und in Horb a. N. (Raidweg) zu vergeben.

Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt auf Basis der vorgetragenen Rahmenbedinungen mit der Entwicklung einer Projektskizze für die Antragsstellung zur Aufnahme in das Bundesförderprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ .

Das Gremium beschloss einstimmig, dass Hinderungsgründe beim Antritt des Arbeitsverhältnisses von Herrn Stadtrat Jan Straub bei der Stadtverwaltung Horb a. N. bestehen und er somit aus dem Gemeinderat ausscheidet.

Im Folgenden stellte das Gremium einstimmig fest, dass bei Andrea Haigis keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Gemeindeordnung bestehen und Frau Haigis als Nachfolgerin von Jan Straub zum 26. September 2023 als Stadträtin in den Horber Gemeinderat nachrückt.

Weiter wurde dem Antrag von Frau Ortsvorsteherin Monika Fuhl auf Ausscheiden als Ortsvorsteherin des Stadteils Mühringen einstimmig entsprochen. Sie wird mit Ablauf des 30. September 2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

Das Gremium nahm den Bericht und die Stellungnahmen zur Beratung des Gestaltungsbeirates vom 23. Juni 2023 zur Kenntnis.

Oberbürgermeister Rosenberger gab bekannt, dass der modulare Kindergartenbau in Bildechingen auch in Feldnähe keine Problemstellungen beinhaltet und nun mit der Überarbeitung des ersten Entwurfes begonnen werden kann.

Weiter teilte er mit, dass eine Nachfolge für den Fachbereichsleiter „Recht und Ordnung“ gewonnen werden konnte. Ab September 2023 wird Christine Klemm die Fachbereichsleitung für den Fachbereich „Recht und Ordnung“ übernehmen.

Auch konnte Oberbürgermeister Rosenberger die Nachfolge für den Fachbereichsleiter „Energie, Klimaschutz und Versorgung“ bekannt geben. Monika Mitzkat wird die Stelle der Fachbereichsleitung als Nachfolge von Eckhard Huber antreten.

Weiter informierte Oberbürgermeister Rosenberger zu den Umstrukturierungen bei der Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Straßen- und Tiefbau GmbH übernimmt die Aufgaben des städtischen Bauhofs. Budgets werden entsprechend der Haushaltsplanung neu festzusetzen sein.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie die Präsentationen aus dieser Sitzung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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