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Stadtnachricht

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2023


In seiner Sitzung am 23. Mai 2023 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

Ortsumfahrung Altheim

Das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH erläuterte dem Gemeinderat den Sachstand zur Ortsumfahrung Altheim. Zugleich informierte das Büro über die anstehenden Verfahrensschritte. Unter anderem wurden im Zuge der verkehrlichen Anbindung des Interkommunalen Gewerbegebiets Haiterbach mehrere Varianten zur Ortsumfahrung durch das Büro erarbeitet. Während die östlich von Altheim gelegenen Trassenvarianten umwelt- und naturschutzrechtlich kritisch zu sehen sind, solle die Variante einer Ost-Umfahrung von Haiterbach und Verkehrsführung Richtung Nagold mit unterschiedlichen Varianten, die Variante einer Ostumfahrung von Talheim mit  Verbindung an die L 353 zwischen Talheim und Hochdorf und die Variante einer ortsnahen Nordostumfahrung von Altheim in weiteren Gesprächen mit der Stadt Haiterbach erörtert werden. Auch wurden Maßnahmen auf Vorschlag des Ortschaftsrates Altheim angesprochen, die kurzfristig zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Altheim näher geprüft werden sollen. Mögliche Lösungsansätze sind eine Temporeduktion auf 30 km/h, Sperrung der Bahnhofstraße für den Schwerlastverkehr, Querungshilfen (Mittelinseln, Fußgängerüberwege), Poller im Gehwegbereich, Lichtsignalanlagen am zentralen Knotenpunkt bzw. auf Schulwegen (Fußgängerlichtsignalanlagen) und Geschwindigkeitsüberwachung. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Die Präsentation aus der Sitzung kann im Bürgerinformationssystem heruntergeladen werden.

Konversion der Hohenbergkaserne in Horb a.N.

Der Gemeinderat diskutierte die weitere Entwicklung im Bereich des Garnisonsplatzes. Es wurden zunächst die Platzgröße sowie die Platzgestaltung teils kontrovers diskutiert. Weiter wurden aber auch das angedachte Ärztehaus und die weitere Bebauung angesprochen. Dabei fasste der Gemeinderat mit großer Mehrheit folgende Beschlüsse:

Die Größe des von Bebauung freizuhaltenden Platzes wird mit 45 m Breite festgelegt. Ein Antrag aus dem Gremium, die Breite mit 55 m festzulegen, wurde abgelehnt. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, eine geeignete Vorgehensweise (Mehrfachbeauftragung, Wettbewerb o.ä.) zur Ausgestaltung des Platzes vorzubereiten und eine Empfehlung zur Vorgehensweise zur Beratung in den Gemeinderat einzubringen. Zur Entwicklung eines Ärztehauses soll in der ersten Bauzeile südlich des Platzes ein Bauplatz reserviert werden. Die Konzept- und Entwurfsplanung soll nach Anhörung des Gestaltungsbeirates in den Gemeinderat zur Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe eingebracht werden.

Die weitere bauliche Entwicklung südlich des verbleibenden Platzes einschließlich des ehemaligen Unteroffizierheimes soll in einem städtebaulichen Konzept unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates dargestellt werden. Eine geeignete Vorgehensweise (Investorenausschreibung o.ä.) zur Bauplatzvergabe soll vorbereitet und eine Empfehlung zur Vorgehensweise zur Beratung in den Gemeinderat eingebracht werden.

Überarbeitung der Planung zum Ausbau der K 4762 (Neckarhausen – Betra) 

Der Gemeinderat befasste sich auch mit dem Ausbau der K 4762. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 beschlossen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, den Ausbau der Kreisstraße K 4762 von Neckarhausen nach Betra auf der Bestandstrasse zu realisieren. Im Gemeinderat bestand hierbei Einigkeit, dass ein Verzicht auf einen parallelen Radweg oder ein provisorischer Radweg, nur mit Schotter ausgelegt, nicht akzeptiert werden könne. Die Stadt Horb a. N. setzt sich für den Ausbau des Radwegs ein. Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden, in Absprache mit der Stadt auf der Trasse einen begleitenden Radweg zu planen bzw. eine vergleichbare Lösung anzustreben, die die Ortschaft Betra und das Neckartal fuß- und radwegig verbindet. Hierfür sind entsprechende Förderanträge in allen relevanten Förderprogrammen zu stellen. Die Entscheidung zum möglichen Bau des Radweges wird auf den Zeitpunkt nach Planung und Mitteilung des Bewilligungsgebers zur Förderung des Radweges verschoben. Beabsichtigt wird daher zunächst die provisorische Anlage eines geschotterten Weges im südlich der Kreisstraße K 4762 gelegenen Waldgebiet.

Einrichtung eines hauptamtlichen Kulturmanagements

Das Projekt Zukunft hat seinen Rückzug aus der Horber Kulturlandschaft zum Ende des Jahres angekündigt. Um diesen wertvollen Teil der Kulturarbeit zu erhalten und das Ehrenamt in der Kulturarbeit zu unterstützen und zu entlasten, erarbeiteten Vertreter der Fraktionen sowie der Kultur- und Klosterstiftung Horb a.N. teils mit Unterstützung externer Sachverständiger den Vorschlag für ein hauptamtliches Kulturmanagement. Das Gremium begrüßte mit großer Mehrheit diesen Vorschlag der Verwaltung, zumal gute Kulturangebote die Stadt für Neubürger attraktiver machen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, für ein hauptamtliches Kulturmanagement 1,5 Stellen und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitzustellen.

Weitere Beschlüsse kurz und bündig:

Dem Entwurf des Bebauungsplans „Seeblick-Ost“ in Horb a. N.-Grünmettstetten wurde zugestimmt und der Auslegungsbeschluss für das weitere Verfahren zur Ausweisung des Baugebiets beschlossen.

Eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde mehrheitlich beschlossen.

Der Gemeinderat hat für die Feuerwehr Horb die Beschaffung eines zweiten Wechselladerfahrzeugs einstimmig beschlossen. Dieses wurde für den neu angeschafften Abrollbehälter Gefahrgut durch den Landkreis Freudenstatdt erforderlich. Die Gesamtkosten für das Wechselladerfahrzeug betragen rd. 288.000 Euro. Der Landkreis Freudenstadt beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro, die Landeszuwendung beträgt 61.000 Euro.

Die Stadt beteiligt sich an der Bildung von Organen der Strafrechtpflege. Der Gemeinderat hat hierfür in geheimer Wahl Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen aufgestellt. Die Vorschlagslisten werden nach den Pfingstferien zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt und anschließend an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet. Hierzu erfolgt in der nächsten Ausgabe eine öffentliche Bekanntmachung über den genauen Zeitpunkt der Auslegung.

Weiter hat das Gremium mit Ortschaftsrätin Maika Lacher eine weitere Stellvertreterin für Ortsvorsteherin Monika Fuhl in Horb a.N.-Mühringen bestellt.

Zuletzt wurde die Verwaltung noch durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, den Auftrag zum Abbruch von Gebäuden auf dem Flair-Areal in Talheim zu vergeben. Das günstigste, noch zu prüfende Angebot liegt bei Kosten von rd. 255.000 Euro. Die Abbrucharbeiten sollen im Juli beginnen.

Die öffentliche Sitzung wurde im Internet über den YouTube-Kanal der Stadt Horb a. N. per Livestream übertragen.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

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