Stadtnachricht
Information der Stadtwerke Horb a.N. zu Änderungen der Abschlagszahlungen Strom-/Gas-/Wärme und verzögerter Jahresendabrechnung
Die Stadtwerke Horb hatten bereits am 24. Januar 2023 auf www.stadtwerke-horb.de über die Entlastungen für Strom-/Gas- und Wärmekunden im Zusammenhang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) informiert.
Wir setzen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für alle Versorgungsarten ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 um, wodurch sich ggf. auch Änderungen bei den von unseren jeweiligen Kunden zu entrichteten Abschlagszahlungen ergeben.
Zu den konkreten neuen Abschlagsbeträgen werden Sie mit einem Informationsschreiben Anfang/Mitte März 2023 informiert; die Abbuchungen werden dementsprechend ab Mitte März 2023 durchgeführt.
Aufgrund der vielfältigen neuen Vorgaben und dem damit verbundenen Prüf-/ und Anpassungs-Aufwand, wird sich leider auch die Erstellung der Jahresabrechnungen 2022 auf den April 2023 verschieben; wir bitten diesbezüglich schon jetzt um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtwerke Horb am Neckar