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Stadtnachricht

Wichtige Informationen für Gas- und Wärmekunden


Die Stadtwerke Horb a. N. informieren über die Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) bei den Stadtwerken Horb a. N.

Steuersenkung auf die Gas- und Wärmekosten (Verbrauchs- und Anschlusskosten)
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 % auf 7 % zu senken. Dies gilt auch für die Kosten der Herstellung von Hausanschlüssen in diesem Zeitraum.

Entscheidend für die Anwendung ist der Stichtag der Ablesung bzw. Abrechnung. Bei den Stadtwerken Horb a. N. wird die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2022 durchgeführt. Deshalb wird der verminderte Steuersatz von 7 % im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für den gesamten Jahresverbrauch 2022 angewendet.

Entlastung Dezemberabschlag 2022
Die vom Gesetzgeber beschlossenen Soforthilfen im Zuge des Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) werden wie folgt umgesetzt:

  • Die Abschlagszahlungen für den Monat Dezember für Gas und Wärmekunden der Stadtwerke Horb a. N. entfällt.
    Liegt ein SEPA-Mandat vor, so wird der Abschlag Dezember 2022 nicht eingezogen. Bitte setzen Sie ggf. Ihren Dauerauftrag aus bzw. überweisen Sie keinen Dezemberabschlag. Falls trotzdem eine Zahlung geleistet wird, wird Ihnen dieser Betrag rückerstattet.
  • Die Stadtwerke Horb a. N. fordern für Sie vom Bund einen einmaligen Sonderzuschuss an.
  • Dieser ermittelt sich beim Gas auf Grundlage des geschätzten Jahresverbrauchs für das Jahr 2022. Von dieser Menge wird 1/12 zu dem jeweiligen Gaspreis vom 1. Dezember 2022 als Summe jeder Jahresabrechnung im Bereich Gas als Sonderzuschuss gewährt.
  • Bei Wärmekunden ergibt sich der Zuschuss aus Ihrem Septemberabschlag  zuzüglich eines Aufschlags von 20 % (Septemberabschlag x 1,2). Dieser Entlastungsbetrag wird Ihnen auf Ihrer Jahresabrechnung 2022 gutgeschrieben und verrechnet.
  • Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes.
  • Dazu ist es notwendig, Teile Ihrer bei den Stadtwerken Horb a. N. gespeicherten Daten (wie Anschrift, Telefonnummer, Verbrauch etc.) an die Stelle mitzuteilen, die für die Auszahlung zuständig ist.

Um den Sonderzuschuss zu erhalten, müssen Sie als Gas- bzw. Wärmekunde nichts tun. Die Stadtwerke Horb a. N. als Ihr Versorger ermitteln und beantragen die Zuschüsse und geben diese im Zuge der Jahresabrechnung 2022 an Sie weiter.

Trotz Soforthilfe und Preisbremse – Energiesparen lohnt sich. Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, hilft dem Geldbeutel, der Umwelt und der Versorgungssicherheit. Bitte prüfen Sie bitte, ob Sie in Ihrem Haushalt Wärme einsparen können. Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie viele Tipps dazu.

Darüber hinaus plant der Gesetzgeber die Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen, die nach den vorläufigen Informationen ab Februar 2023, ggf. schon rückwirkend ab Januar, für ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent/kWh sichert. Sobald die Stadtwerke Horb a. N. diesbezüglich weitere Informationen haben, werden wir Sie hier darüber informieren.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Horb

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