Stadtnachricht
Hecken- und Baumschnitte bis Ende Februar möglich
Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp, denn diese sind nur bis Ende Februar zugelassen. Ab dem 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz wegen des Vogelschutzes keine Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände mehr entfernt werden. Daher rät die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt, schon den Herbst für diese Vorhaben zu nutzen. Seit 1. Oktober dürfen Hecken und Bäume wieder geschnitten werden.
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Ausnahmen gelten für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte, beispielsweise an Obstbäumen, sind sowieso ganzjährig möglich.
Ein Merkblatt mit den entsprechenden Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-fds.de. Dieses und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt, Tel. 07441 920-5034 oder -5038.