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Stadtnachricht

Geplante Flurneuordnung Horb-Talheim (Süd) - Information über das Ergebnis der Informations- und Aufklärungsversammlung


Das Landratsamt Freudenstadt - untere Flurbereinigungsbehörde gibt Folgendes bekannt: Am 29. September 2022 hat für das geplante Flurneuordnungsverfahren Horb-Talheim (Süd) die Informations- und Aufklärungsversammlung stattgefunden. Nachdem die untere Flurbereinigungsbehörde über das geplante Verfahren informiert hat, konnten die rund 90 anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und sich zum Verfahren äußern. Am Ende der Veranstaltung hat sich bei der Interessensabfrage gezeigt, dass eine deutliche Mehrheit der anwesenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gegen die Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens ist. Obwohl in dem geplanten Verfahrensgebiet deutlich erkennbare Mängel bestehen, hier sind vor allem das mangelhafte Wegenetz, der Zustand der bestehenden Wege sowie die Besitzzersplitterung zu nennen, und die Stadt Horb a. N. die zu tragenden Eigenmittel für die Teilnehmer übernommen hätte, so dass für die Teilnehmer keine Kosten entstanden wären, liegt somit zum jetzigen Zeitpunkt die notwendige tragfähige Bereitschaft für ein Flurneuordnungsverfahren nicht vor. Von Seiten der unteren Flurbereinigungsbehörde wird daher die Verfahrensvorbereitung beendet und das Verfahren nicht weiterverfolgt.

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