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Stadtnachricht

Waldbestände auf Borkenkäfer kontrollieren


Aufgrund des sehr warmen Sommers hat sich die Situation bei den Borkenkäfern weiter verschärft. Selbst in den hiesigen höheren Lagen legen sie teilweise Bruten der dritten Generation an. Bei Fichte und Weißtanne sind Anzeichen dafür Harz Tröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen oder gar Spechtabschläge. Aber auch sich schnell verfärbende Kronen an Fichten und Weißtannen können darauf hindeuten, dass sich die Schädlinge eingenistet haben. Das „Aufspüren“ dieser Bäume und das Sanieren von Befalls Herden ist in den nächsten Wochen eine zentrale Aufgabe der Waldbesitzenden.

Was tun, wenn frischer Käferbefall gefunden wird?
Die befallenen Bäume sollten so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald gebracht oder weiterverarbeitet werden. Damit haben die Borkenkäfer keine Möglichkeit der Überwinterung. Ist eine entsprechende Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, so ist durch entsprechende Behandlung der Stämme (bspw. durch Entrinden) und der bruttauglichen Resthölzer (bspw. durch Verbrennen oder Hacken) dafür Sorge zu tragen, dass die Borkenkäfer unschädlich gemacht werden. Aufgrund der aktuell knappen Abfuhrkapazitäten ist in Teilen nicht mit einer zügigen Abfuhr der verkauften Hölzer zu rechnen. Vor jedem Holzeinschlag sollte daher mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden finden Sie unter www.landratsamt-freudenstadt.de oder erhalten Sie unter Tel. 07441 920-300.

Förderung für die Schadholzaufarbeitung
Maßnahmen zur Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz, müssen, sofern hierfür eine Förderung beantragt werden soll, vor Beginn der Aufarbeitung beim Kreisforstamt Freudenstadt angezeigt werden. Hierzu genügt eine E-Mail an forst-horb@kreis-fds.de in der die geplanten Maßnahmen, die geschätzte Menge des anfallenden Holzes und der Ort des Maßnahmenvollzugs mit Gemarkung und Flurstücksnummer(n) genannt sind. Diese Anzeige beim Kreisforstamt ersetzt nicht die Anmeldung von Kalamitätsholz nach § 34 Einkommensteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die waldschutzwirksam sind. Das heißt, die Maßnahme muss dazu beitragen, dass die Borkenkäferpopulation nicht weiter anwächst. Hierzu ist es notwendig, dass die Hölzer entweder aus dem Wald geschafft werden, bevor die Käfer ausfliegen oder so behandelt werden, dass die Käfer sich nicht entwickeln können, beispielsweise indem das Holz entrindet oder gehackt wird. Welche Maßnahmen hier greifen und was beachtet werden muss, hängt vom Entwicklungsstadium der Borkenkäfer ab. In der Regel ist davon auszugehen, dass bei bereits vom Borkenkäfer befallenen Hölzern, das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen der Meterstücke im Wald oder am Waldrand keinen waldschutzwirksamen Effekt erzielt. Wichtig ist, dass diese Anforderungen zur waldschutzwirksamen Behandlung für jegliches Holz gilt (auch wenn dieses im Bestand verbleiben soll).

Nähere Informationen, was bei der Aufarbeitung von Käferholz beachtet werden sollte, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, können die Waldbesitzenden ebenfalls bei der für sie zuständigen Revierleitung erhalten. Sie können sich auch direkt bei der Außenstelle des Kreisforstamtes in Horb a. N. erfragen, welche im Landkreis für sämtliche Fragen rund um die forstliche Förderung zuständig ist, unter Tel. 07441 9203203.

Borkenkäferbefall
Borkenkäferbefall in Fichtenbestand.

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