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Stadtnachricht

Stadt Horb a. N. erhält 360.000 Euro zusätzliche Finanzhilfen für die Städtebauförderung


Die Stadt Horb a. N. hat im Herbst 2021 einen Neuantrag für das geplante Sanierungsgebiet im Stadtteil „Betra“ und einen Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet „Mühringen“ gestellt.

Geplantes Sanierungsgebiet im Stadtteil „Betra“
Die Stadt Horb a. N. beabsichtigt im Rahmen eines Sanierungsgebiets im Ortskern Betra städtebauliche Erneuerungs- und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel ist es, den historischen Ortskern von Betra zu bewahren und die Wohn- und Gewerbeverhältnisse zu verbessern und für die Zukunft zu stärken. Für die Programmjahre 2021 und 2022 hat die Stadt Horb a. N. für den Stadtteil Betra beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung gestellt. Leider wurde auch in diesem Jahr der Wiederholungsantrag für ein Sanierungsgebiet in Betra nicht berücksichtigt. Die Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen enthielt den Hinweis auf eine mehrfache Überzeichnung des Programms. Ein erneuter Antrag für das Programmjahr 2023 kann im Herbst 2022 gestellt werden. In Betra können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Ortskern aber weiterhin Fördergelder aus dem Entwicklungsprogram Ländlicher Raum (ELR) beantragen.

Sanierungsgebiet „Mühringen“
Für das Sanierungsgebiet „Mühringen“ sind bisher ein Förderrahmen von 833.333 Euro bzw. Finanzhilfen in Höhe von 600.000 Euro bewilligt. Das entspricht 60 % des Förderrahmens. Die weiteren 40 % müssen als Eigenanteil von der Stadt gestellt werden. Es konnten bereits zahlreiche private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. Als öffentliche Maßnahme im Sanierungsgebiet ist noch der Ausbau der Oberdorfstraße geplant. Hierfür hat die Stadt eine Aufstockung der Fördermittel beantragt. Der Antrag wurde in voller Höhe bewilligt, der neue Förderrahmen beträgt 1.433.333 Euro und die neuen Finanzhilfen 860.000 Euro. Für private Maßnahmen stehen weiterhin Fördergelder zur Verfügung.

Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb a. N. ist Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295, E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

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