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Stadtnachricht

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogramm 2022


Bei der Programmentscheidung 2022 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurden alle von der Stadt Horb a. N. zur Förderung beantragten Projekte mit insgesamt 959.330 Euro berücksichtigt. Dies ist ein hervorragendes Ergebnis, welches die Stadt in ihrem Einsatz unterstützt, die Wirtschaftsstruktur und die Innenentwicklung zu fördern und damit die Ortskerne zu stärken und lebendig zu erhalten. 24 Antragsteller erhalten einen Zuschuss für ihre Investitionen. Im Bereich „Innenentwicklung / Wohnen“ wurden 21 Anträge mit einer Fördersumme von 573.780 Euro bewilligt, mit den geförderten Projekten wird ein Bruttoinvestitionsvolumen von rd. 8,6 Mio. Euro angestoßen. Im Bereich „Arbeiten“ wurden insgesamt 385.550 Euro ELR-Mittel für drei Firmen bewilligt.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Jahresprogramm 2022
Der Umbu dieses sanierungsbedürftigen Hauses wird aus ELR Mitteln gefördert.

Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden wichtige Impulse für die strukturelle Entwicklung des ländlichen Raums setzen.

  • Von den ELR-Zuschüssen entfallen 65.000 Euro auf den Stadtteil Altheim, in zwei Gebäuden entstehen insgesamt acht Mietwohnungen.
  • In Betra werden 30.440 Euro Förderung gezahlt, einmal für einen Gebäudeabbruch und einmal für die Sanierung eines alten Gebäudes.
  • Zwei Eigentümer aus Bittelbronn erhalten 37.100 Euro für die Umnutzung einer Gaststätte bzw. die umfassende Sanierung eines alten Wohnhauses.
  • In Dettingen wird die Modernisierung eines Zweifamilienhauses mit 40.000 Euro gefördert.
  • In Dettlingen beträgt der Zuschuss für die Kernsanierung eines leerstehenden Bauernhauses 25.000 Euro.
  • Die Eigentümer einer alten Scheune in Dießen erhalten 49.590 Euro für die Umnutzung zu einer Wohnung.
  • Im Stadtteil Grünmettstetten werden drei Projekte mit insgesamt 65.260 Euro gefördert (zwei Abbrüche von baufälligen Gebäuden und die umfassende Modernisierung eines Wohnhauses mit Erweiterung um eine Wohnung).
  • In Isenburg wird ein altes Bauernhaus modernisiert und eine alte Scheune zu einer Wohnung umgebaut, auf diese Projekte entfallen 70.000 Euro.
  • Die ELR-Förderung ist nur außerhalb eines Sanierungsgebietes möglich, in Mühlen trifft dies für ein Projekt zu. Hier wird ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen modernisiert und erweitert, mit einer Förderung von 40.000 Euro.
  • Auf Nordstetten entfallen insgesamt 66.390 Euro für einen Gebäudeabbruch mit anschließendem Neubau sowie den Neubau eines Wohnhauses zur Baulückenschließung.
  • Talheim wird mit einer Summe von 65.000 Euro berücksichtigt. Es entstehen zwei neue Wohnhäuser, eines davon in Holzbauweise.
  • In Rexingen entsteht im alten Ortskern ein Neubau in einer Baulücke, der Eigentümer erhält 20.000 Euro Förderung.

Alle Antragsteller wurden von der Stadt bereits über die Förderung ihrer Maßnahmen benachrichtigt. Der schnellen Realisierung der Projekte steht nichts im Wege. Sofern die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen, können die Projektträger sofort starten.
Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Horb a. N. für Fragen zum ELR-Programm ist Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295 oder E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

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