Banner_Amtsblatt

Horber Amtsblatt

  • Informative Beiträge, amtliche Nachrichten und aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie auch im Horber Amtsblatt.

RSS-Feed

  • RSS-FeedBleiben Sie informiert: Sie können die Pressemitteilungen der Stadt Horb am Neckar auch als RSS-Feed abonnieren.

Stadtnachricht

Kontrolle der Waldbestände und baldige Aufarbeitung der Schadhölzer


Wie auch in den vergangenen Jahren erinnert das Kreisforstamt die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer daran, mit dem Ende des Winters ihre Wälder auf Schadholz wie Windwurf oder Schneebruch zu kontrollieren. Im vergangenen Winter gab es neben Schnee und Regen auch ein paar Stürme. Die Temperaturen waren eher zu warm und die Niederschlagsmenge lag im Mittel über dem langjährigen Durchschnitt. Das aktuelle sonnige, windige und kalte Wetter, trocknet die Böden jedoch wieder schnell aus.

Neben dem Schadholz müssen nun auch die Überwinterungsbäume der Borkenkäfer vor dem Ausflug der Käfer gefunden und bis Ende März eingeschlagen werden. Neben der Aufarbeitung der Schadhölzer ist aktuell auch ein Frischholzeinschlag zu guten Preisen möglich. Vor jedem Holzeinschlag sollte vorab mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der aktuell vermarktbaren Holzsortimente.

Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft ein umfangreiches Förderangebot zur Unterstützung von betroffenen Waldbesitzern bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald zur Verfügung. Das Förderprogramm soll auch im Jahr 2022 fortgeführt werden. Seit kurzem stehen überarbeitete Antragsunterlagen und zusätzliche Informationsmaterialien zu den Förderangeboten zur Verfügung. Diese können im Internet auf dem Förderwegweiser des MLR unter der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen abgerufen werden. Die Seite finden Sie unter www.foerderung.landwirtschaft-bw.de.

Auch Maßnahmen zur Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz sollen weiterhin gefördert werden. Wenn Waldbesitzende hierfür eine Förderung beantragen möchten, so müssen diese Maßnahmen vor Beginn der Aufarbeitung zwingend beim Kreisforstamt Freudenstadt angezeigt werden. Hierzu genügt eine E-Mail an forst-horb(at)kreis-fds.de in der die geplanten Maßnahmen, die geschätzte Menge des anfallenden Holzes und der Ort der Maßnahme mit Gemarkung und Flurstücksnummer(n) genannt sind. Diese Anzeige beim Kreisforstamt ersetzt nicht die Anmeldung von Kalamitätsholz nach § 34 Einkommensteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen sind unter www.landkreis-freudenstadt.de zu finden oder können direkt beim Kreisforstamt unter Tel. 07441 920-3001 erfragt werden.

^
Redakteur / Urheber

Direkt | finden