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Stadtnachricht

Hecken- und Baumschnitte sind noch bis Ende Februar möglich


Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nach Jahresbeginn sehr knapp, da keine Fristverlängerungen von der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freudenstadt  erteilt werden dürfen. Ab dem 1. März dürfen aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Für Bäume gibt es je nach Standort unterschiedliche Regelungen, die auch in einem Merkblatt erläutert werden. Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Das Merkblatt mit Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-freudenstadt.de. Dieses und weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Landratsamt Freudenstadt unter Tel. 07441 920-5034 oder -5035.

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