Stadtnachricht
Befahren der Friedhofswege auf dem Horber Friedhof
18.01.2022
Die Wege auf dem Friedhof in der Horber Kernstadt werden immer wieder auch von Privatpersonen befahren, obwohl zum Transport von Pflanzen und Erde Schubkarren am Eingang zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren der Wege ausschließlich nur Personen gestattet ist, die Arbeiten im Auftrag der Stadt Horb a. N. oder von Grabbesitzern zu verrichten haben (z. B. gewerblich tätige Bestatter, Steinmetze oder Gärtnerbetriebe). Wer dennoch mit dem Privatfahrzeug in den Friedhof fährt, stört nicht nur andere Besucherinnen und Besucher des Friedhofs, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Anzeige rechnen. Um Beachtung wird gebeten.