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Stadtnachricht

Vereinsförderzuschüsse rechtzeitig beantragen


Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Horber Vereine an die Fristen der Vereinsförderrichtlinien erinnern. Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung sind bis zum 30. September im Vorjahr der zu erwartenden Unterstützung einzureichen.

Anträge für Sport- und Pflegegeräte, Unterhaltung von Sportanlagen und Projektförderungen sind bis zum 30. September des aktuellen Jahres abzugeben. Anders als die Jahre zuvor, müssen die Tennisvereine, Schützenvereine und Reitvereine die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze nicht erneut melden, wenn die Daten im Vorjahr bereits gemeldet wurden. Wenn die Daten 2020 nicht gemeldet wurden, können diese bis zum 30. September 2021 per E-Mail an j-schober(at)horb.de gemeldet werden.

Ebenfalls können seit diesem Jahr auch eingetragene Musik- und Gesangsvereine Förderungen für Musikinstrumente und Kinder-Jugendvorspielnachmittage erhalten. Auch hier gilt als Meldefrist der 30. September des Vorjahres.

Meisterschaften und Bauanträge können jederzeit abgeben werden, jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien, die verspätet bei der Stadtverwaltung eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Genauere Informationen können der Vereinsförderrichtlinie auf der Homepage www.horb.de/Vereine entnommen werden.

Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich jederzeit an Julia Schober von der Stadtverwaltung Horb a. N. unter Tel. 07451 901-142 oder E-Mail: j-schober(at)horb.de wenden.

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