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Horber Amtsblatt

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Stadtnachricht

Änderung - Zuschüsse für Übungsleiter*innen und lizenzierte Jugendleiter*innen – Vereinsförderrichtlinien Stadt Horb a. N.


Die Stadt Horb a. N. passt sich den Änderungen des WLSB - Württembergischer Landessportbund e. V. an. Die Zuschüsse für Übungsleiter*innen und lizenzierte Jugendleiter*innen werden auf Grundlage der Daten von 2019 ausbezahlt. Vereine müssen somit keine Daten melden, außer es hat Änderungen gegeben. Vereine, die letztes Jahr keine Übungsleiter*innen und lizenzierte Jugendleiter*innen gemeldet haben, können dies noch bis zum 5. Februar 2021 nachholen. Bitte senden Sie dazu die gültigen Unterlagen des WLSB sowie die Bankdaten des Vereins an Julia Schober, Stadtverwaltung Horb a. N., Tel. 07451 901-142 oder E-Mail: j-schober(at)horb.de. Sie steht auch für Rückfragen zur Verfügung.
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