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Stadtnachricht

Entlastung bei der Schülermonatsfahrkarte


Da es immer noch unsicher ist, wann und mit welchen Klassen die Schulen im Februar wieder den Präsenzunterricht aufnehmen, haben das Landratsamt und die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf) entschieden, den Elternanteil der Schülermonatsfahrkarte im Februar nicht abzubuchen. Damit sollen die Familien, die im Januar den Eigenanteil getragen haben, von den Kosten für die Schülermonatsfahrkarte entlastet und ihre Treue zum ÖPNV anerkannt werden.

Selbstverständlich kann die Februarfahrkarte aber genutzt werden und es gilt in den Ferien auch die Freizeitregelung. Wer seinen Bogen mit der Februarkarte noch nicht erhalten hat, kann diesen im Sekretariat der Schule abholen oder erhält ihn von dort am jeweiligen ersten Schultag.
Die Verkehrsunternehmen erleben im Moment schwere Zeiten. Es wird ganz normal nach Schulfahrplan gefahren, auch wenn die Busse nicht voll genutzt werden, die Kosten bleiben daher für die Unternehmen gleich und dies bei wegbrechenden Einnahmen. Aber es ist sowohl dem Landratsamt als auch der vgf wichtig, dass die Kinder den ÖPNV nutzen können.

Bitte beachten Sie zudem, dass seit Montag, 25. Januar 2021 in Baden-Württemberg eine erweiterte Maskenpflicht gilt. Nach dieser muss auch in Bussen eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder eine Atemschutzmaske (FFP2/KN95/N95) getragen werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können weiterhin Alltagsmasken tragen.

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Redakteur / Urheber

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