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Stadtnachricht

Hecken- und Baumschnitte sind noch bis Ende Februar möglich


Jedes Jahr im Frühjahr gehen beim Landratsamt zahlreiche Anfragen wegen Ausnahmegenehmigungen ein, vor allem nach schneereichen Wintern. Es soll noch ein Baum gefällt oder eine Hecke auf den Stock gesetzt werden. Solche Ausnahmegenehmigungen dürfen aber von den unteren Naturschutzbehörden schon seit über 10 Jahren nicht mehr erteilt werden.

Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nach Jahresbeginn sehr knapp, in diesem Winter liegt dazu auch noch viel Schnee. Ab dem 1. März dürfen aber aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Das Landratsamt empfiehlt daher, vorrangig den Herbst für solche Arbeiten zu nutzen.
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Ein Merkblatt mit Hinweisen findet Sie auf der Internetseite www.kreis-fds.de. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamts Freudenstadt unter Tel. 07441 920-5034 oder -5035.
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Redakteur / Urheber
Landratsamt Freudenstadt

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