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Stadtnachricht

Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Umleitungspläne für die zweijährige Sperrung der B32 den betroffenen Ortschaften vor


Das für den Hochbrückenbau zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat am Montag, 20. Juli 2020 den betroffenen Ortschaften vorgestellt, wie der Verkehr während der zweijährigen Sperrung der B32 ab dem 3. August 2020 umgeleitet werden soll. Im Vorfeld hatten die Ortschaftsräte bereits Stellungnahmen zur geplanten Umleitung abgegeben. Diese hatte die Horber Stadtverwaltung an das Regierungspräsidium Karlsruhe weitergeleitet, damit sie in die Umleitungsplanung einfließen können.

Die eigentliche Umleitungsstrecke erfolgt von der B32 kommend über Ahldorf und Mühlen nach Horb a. N. In Mühlen soll der Verkehr auf der Umleitungsstrecke von und nach Horb a. N. über eine abknickende Vorfahrt geregelt werden. Der überörtliche Verkehr wird bereits weitläufig auf die Sperrung hingewiesen. So sollen Autofahrer auf der A81 aus Stuttgart kommend möglichst bereits in Rottenburg und aus Richtung Singen kommend möglichst schon in Sulz a. N. oder Empfingen abfahren. Entlang der Umleitungsstrecke sollen Halteverbote angeordnet werden. Die Ampelanlagen in Horb a. N. werden während der Umleitung auf ein eigens für die zweijährige Sperrung ausgelegtes Programm umgestellt, damit der Verkehr besser fließen kann. Das Programm kann kurzfristig aktiviert werden, da die Installation bereits im April dieses Jahres vorgenommen wurde.

Fahrzeuge von Blaulichtorganisationen, der ÖPNV, Anlieger, Radfahrer und Fußgänger sollen über die Alte Nordstetter Steige umgeleitet werden. Bis zur geplanten Vollsperrung der B32 werden der Belag der Alten Nordstetter Steige erneuert sowie eine Ampel und Schrankenanlage aufgebaut. Am 27. Juli 2020 wird Haftkleber aufgebracht und vom 28. bis 30. Juli 2020 soll Asphalt eingebaut werden. Während dieser Zeit ist auch die Zufahrt für die Anwohner nicht möglich.

Weitere Anregungen der Ortsvorsteher und Ortschaftsräte wurden vom Regierungspräsidium in der Informationsveranstaltung aufgenommen und fließen in die noch ausstehende verkehrsrechtliche Anordnung der Umleitungsstrecke ein. Dem Wunsch der Ortschaften, in etwa drei Monaten auftretende Probleme im gleichen Rahmen zu besprechen, stimmte das Regierungspräsidium zu. Die Behörde sagte zu, dass eine Nachsteuerung jederzeit möglich sei.

Für die Horber Händler soll es Ende dieser Woche auch eine Informationsveranstaltung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe geben. Hierzu hat die City-Initiative Horb Aktiv e.V. ihre Mitglieder eingeladen. Der Horber Gemeinderat wird sich am 28. Juli 2020 mit Maßnahmen zur Unterstützung des Horber Handels befassen.

Linktipp:


Pressemeldung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Vollsperrung der B32
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