Amtsblatt Horb

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Schon bei der Wahl der Wohnung auf Energiekosten schauen


Bereits in der Wohnungsanzeige müssen die wichtigsten Kenndaten zum Energieverbrauch der Immobilie angegeben werden. Eine wichtige Informationsquelle ist zudem der Energieausweis. Bei der Wohnungsbesichtigung sind Vermieter, Verkäufer oder Makler verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen.

Tipp: Bitten Sie den Vermieter oder Verkäufer um eine Kopie des Energieausweises. Falls Sie den vorherigen Mieter kennen, lassen Sie sich die letzte Heizkostenabrechnung zeigen und notieren Sie die Gesamtkosten sowie die Wohnfläche. Anhand dieser Informationen schätzen die Energieberater der Energieagentur in Horb a. N. gerne die energetische Qualität der Wohnung für Sie ein.

Außerdem werden Ihnen in einem persönlichen, kostenfreien Erstberatungsgespräch alle Fragen zu energetischer Sanierung, erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten von kompetenten Fachleuten neutral beantwortet. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der Leiterin der Geschäftsstelle Elke Zöhler unter Tel. 07451 5529979, Fax: 07451 5539549 oder E-Mail: info(at)eainhorb.de. Die Energieberatungstermine finden jeden 2. und 4. Dienstag und Donnerstag im Monat statt – nächste Termine: 22., und 27. Juli 2021. Es wird darauf hingewiesen, eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen und die erforderlichen Hygienevorschriften einzuhalten.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Horb

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