Amtsblatt Horb

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Allgemeinverfügung zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen wird nicht verlängert


Die Stadt Horb a. N. hatte zuletzt  am 2. Juni 2021 ihre Allgemeinverfügung zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen bis zum 20. Juni 2021 verlängert. Die Infektionen im Landkreis Freudenstadt aber auch speziell in Horb a. N. hat in den vergangenen Wochen stark abgenommen. So wurden im Stadtgebiet in den vergangenen 12 Tagen keine Neuinfektion mehr gemeldet. Die Stadt Horb a. N. wird nach Ablauf der Allgemeinverfügung am 20. Juni den Besuch in den Horber Kindertageseinrichtungen nicht mehr von einem vorhergehenden negativen Testergebnis abhängig machen. Beschäftigte in den Einrichtungen müssen sich weiterhin zweimal wöchentlich testen.

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