Amtsblatt Horb

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Gemeinderat stellt Weichen für die künftige Gewerbeentwicklung
Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2020


Mit seinen Beschlüssen vom 28. Juli 2020 und 21. Oktober 2020 hat der Horber Gemeinderat über die zukünftige Gewerbeentwicklung in Horb a. N. entschieden. Zuvor hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Gewerbeflächenpotentiale im Stadtgebiet darzustellen. Durch Ausschluss von Gebieten, die sich nicht als Gewerbeflächen eignen, wie z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete Zonen I und II, aber auch verkehrlich unzureichend erschlossene Hinterlandflächen, bleiben nach der Analyse der Verwaltung im Wesentlichen zwei Bereiche übrig, die als Gewerbegebiete ausgewiesen werden könnten (siehe Bild). Zum einen Flächen rund um das Horber Industriegebiet Heiligenfeld und zum anderen Flächen entlang der B32.

Analyse der Gewerbeflächen im Stadtgebiet

Potentialflächen entlang der B32

In Vorjahren war bereits ein Gebiet am Autobahnanschluss an der Ablehnung der Grundstückseigentümer gescheitert. Deshalb hatte der Gemeinderat die Verwaltung im Jahr 2017 mit großer Mehrheit (24 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen) damit beauftragt, entlang der B 32 eine mögliche Gewerbefläche zu untersuchen und mit den Grundstückseigentümern Verhandlungen aufzunehmen. Erste Ergebnisse der Gutachten sowie die Rückmeldungen der Grundstückseigentümer wurden 2018 im Gemeinderat präsentiert und die Verwaltung mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen) mit vertieften Untersuchungen im Bereich Artenschutz, Lärm und Geologie beauftragt. Nachdem vor allem von der Bürgerinitiative aus Ahldorf große Bedenken gegen einen Eingriff in die sensible Waldfläche des „Hau“ geäußert wurden, hatten die Gutachter in die Untersuchungen auch die östlich gelegenen Feldflächen mit einbezogen. Die Gutachten wurden in der Sondersitzung des Gemeinderats am 21. Oktober 2020, die auch in einem Live-Stream im Internet zu sehen war, vorgestellt. Zusammenfassend kamen die Gutachter zum Ergebnis, dass eine Bebauung der untersuchten Gebiete grundsätzlich möglich, sowohl hinsichtlich Artenschutz, Lärmschutz als auch Geologie jedoch Ermöglichungsaufwand nötig sei. Die vorgestellten Gutachten können im Bürgerinformationssystem jederzeit nachgelesen werden.

Wirtschaft aktuell im Umbruch

Zuvor hatte Wirtschaftsförderer Axel Blochwitz in der Sondersitzung dem Gemeinderat dargelegt, dass die Stadt Horb a. N. aktuell über keine nennenswerten städtischen Gewerbeflächen verfüge und er deshalb regelmäßig Anfragen von Betrieben ablehnen müsse. Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald Jochen Protzer richtete einen Appell aus der Wirtschaft an die Stadträtinnen und Stadträte. Er legte dar, dass die Wirtschaft aktuell, vor allem beschleunigt durch die Corona-Krise, im Umbruch sei und neue Unternehmensformate in den kommenden Jahren auf Gewerbeflächen angewiesen seien. Stelle die Stadt Horb a. N. keine Flächen zur Verfügung, würden diese neuen Entwicklungen anderswo stattfinden und Horb a. N. noch weiter an Boden verlieren. Die Stadt weise jetzt schon eine überdurchschnittlich hohe Auspendlerzahl im Vergleich zu anderen Städten in der Region auf. Oberbürgermeister Peter Rosenberger äußerte ebenfalls seine Sorge, Horb a. N. könnte mit einer restriktiven Gewerbeflächenpolitik Arbeitsplätze verlieren. Seiner Ansicht nach könne die Stadt nicht nur auf auswärtige Arbeitgeber setzten, sondern müsse selbst attraktiver Arbeitsstandort bleiben.

Horber Industriegebiet und das IKG KOMPASS81 in Empfingen als Entwicklungsflächen – Gewerbegebiete an B32 und im GE REG nördlich Heiligenfeld abgelehnt

Bei den Abstimmungen in den beiden öffentlichen Sitzungen im Juli und Oktober 2020 sah die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte das Industriegebiet Heiligenfeld mit der Erweiterung rund um das geplante Container-Terminal (KVT / Beschluss im Juli einstimmig) sowie weiteren Flächen südlich davon im Bereich „Brand“ (Beschluss im Juli mit 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) als erste Gewerbeflächenpriorität im Stadtgebiet an. Durch die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene könnten jährlich erhebliche CO²-Mengen eingespart werden, weshalb das Vorhaben als wichtiges Klimaschutzprojekt zu werten ist. Als weiteren Prüfauftrag soll die Verwaltung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erneut in Verhandlungen über den Standortübungsplatz im Nordosten des Heiligenfelds einsteigen. Diese sind bislang mehrfach daran gescheitert, dass der Bund als Eigentümer die Flächen bereits naturschutzrechtlich aufgewertet und daraus Ökopunkte generiert hat, die zusätzlich ausgeglichen werden müssten.
Weitere Gewerbeflächen sollen zusammen mit der Gemeinde Empfingen im Interkommunalen Gewerbegebiet KOMPASS81 in Empfingen geschaffen werden. Dieses hatte der Gemeinderat bereits mit großer Mehrheit (18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) in seiner Sitzung im Juli 2020 beschlossen und in der aktuellen Oktobersitzung nochmal bekräftigt.
Der Vorschlag der Verwaltung, Flächen entlang der B32 zwar noch nicht aktuell zu entwickeln, aber als Potentialflächen weiterhin in Betracht zu ziehen, wurde mehrheitlich abgelehnt (8 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen). Auch nördlich der Bahnfläche und des Industriegebiets Heiligenfeld, soll im regionalbedeutsam ausgewiesenen Gewerbegroßstandort (GE-Reg), nach mehrheitlichem Beschluss des Gemeinderats (5 Ja- Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen), kein weiteres Gewerbegebiet entstehen.
Die Mehrheit des Gemeinderats erachtet die aktuell beschlossenen Gewerbeflächen als ausreichend für die zukünftige Entwicklung von Horb a. N.
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