Amtsblatt Horb

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Corona-Hilfspaket für Vereine


Durch die corona-bedingten Ausfälle von Veranstaltungen und Festen sind vielerorts auch Vereine in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellt daher ein Hilfspaket für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen zur Verfügung, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Dazu zählen z. B. Offene Hilfen, Betreuungsvereine, Familien- und Mütterzentren, Migranten/-innen-Organisationen, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, usw. Pro Verein können maximal 12.000 Euro gefördert werden.
Die Mittel dienen zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmenausfälle (Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, usw.) sowie zur Deckung von Kosten für Schutzmaßnahmen. Sie müssen nicht zurück bezahlt werden.

Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2020 über das Service Portal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de gestellt werden. Einen Antrag stellen können Vereine und Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg, die als gemeinnützig anerkannt sind (gemäß § 52 Abs. 1 Abgabeordnung).
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