Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und weist Sondergebiets- (SO) und Gewerbeflächen (GE) aus. Weiterhin werden Grün- sowie Verkehrsflächen festgesetzt. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Der Bebauungsplan „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 16.02.1977 rechtskräftig.