4. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2001 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wird die maximal zulässige Verkaufsfläche auf 5.750 m²geändert, ergänzend werden für den Sortimentsbereich "Lebensmittel" und für einzelne weitere Sortimente die maximal zulässige Verkaufsfläche festgesetzt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.07.2006 rechtskräftig.