"Hahner III" - 4. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

4. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2001 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wird die maximal zulässige Verkaufsfläche auf 5.750 m²geändert, ergänzend werden für den Sortimentsbereich "Lebensmittel" und für einzelne weitere Sortimente die maximal zulässige Verkaufsfläche festgesetzt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.07.2006 rechtskräftig.

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