"Hahner III" - 6. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2021 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Das Änderungsgebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 2105, Gemarkung Horb a.N.-Bildechingen. In diesem Bereich weist der Bebauungsplan eine Verkehrsgrünfläche aus.
Im Rahmen einer gewünschten Ansiedlung eines Gewerbetreibenden und zur Errichtung eines Freestanders wurde die Verkehrsgrünfläche in eine Gewerbebaufläche geändert. Um die Entwicklung im vorgenannten Bereich zu ermöglichen wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. 

Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 29.10.2021 rechtskräftig.

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