5. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2012 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden die Festsetzungen zum Einzelhandel gemäß dem Einzelhandelskonzept und der Horber Sortimentsliste zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Horb am Neckar angepasst. Daneben sollen die Planzeichnungen der vollzogenen Änderungen redaktionell nachgeführt und die Geltungsbereiche zusammen in einem Planwerk dargestellt werden. In diesem Zuge werden weitere Festsetzungen im Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften vereinfacht dargestellt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 02.03.2012 rechtskräftig.