2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.1996 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen als Satzung beschlossen.
Hauptpunkte der Änderung sind die Neuformulierung der Art der baulichen Nutzung mit Verkaufsflächen und Sortimentsfestsetzungen sowie die Zulassung einer Erweiterung des bestehenden Multimarktes. Darüber hinaus wurde im Deckblatt der aktuelle Bestand (Grundstücksgrenzen, Gebäude etc.) übernommen sowie die textlichen Festsetzungen aktualisiert und denen des Bebauungsplanes "GE Hohenberg" angepasst.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 23.09.1997 rechtskräftig.