1. Änderung
Die Änderung sieht vor, innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Sondergebietes eine Lagerfläche mit einer Grundfläche von max. 2.500 m² und einer Geschossfläche von max. 2 Vollgeschossen auszuweisen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 01.10.1984 rechtskräftig.