"Hahner III" - 3. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2000 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wurde der Katalog der zulässigen Sortimente um das Sortiment "Tiernahrung und Zooartikel" erweitert.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.09.2000 rechtskräftig.

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