3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2000 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hahner III“ in Horb am Neckar und Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde der Katalog der zulässigen Sortimente um das Sortiment "Tiernahrung und Zooartikel" erweitert.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.09.2000 rechtskräftig.