"Schlossgarten II"

Dettenseerechtskräftig Bebauungsplan

Das Baugebiet wird als WA (Allgemeines Wohngebiet) nach § 4 BauNVO und als MI (Mischgebiet) nach § 6 BauNVO ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise und besonderer Bau-
weise (einseitiger Grenzbau) mit freistehenden Gebäuden und zusammenhängenden Gebäudegruppen überbaut werden.

Der Bebauungsplan "Schloßgarten II" in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 29.04.1977 rechtskräftig.


Änderungen

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

5. Änderung

Organisationseinheit