"Schlossgarten II" - 1. Änderung

Dettenseerechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Die Änderung sieht vor:

  • Ein Teil des Allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet und in ein Dorfgebiet zu ändern.
  • Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird von ITI Vollgeschoße auf II Vollgeschoße verringert.
  • Die Baugrenzen werden den neuen Festsetzungen angepaßt und zum Teil geändert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 11.04.1989 rechtsverbindlich.

Organisationseinheit