1. Änderung
Die Änderung sieht vor:
- Ein Teil des Allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet und in ein Dorfgebiet zu ändern.
- Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird von ITI Vollgeschoße auf II Vollgeschoße verringert.
- Die Baugrenzen werden den neuen Festsetzungen angepaßt und zum Teil geändert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 11.04.1989 rechtsverbindlich.