2. Änderung
Mit der Änderung wird die Drehung der Firstrichtung parallel zur Straße ermöglicht. Außerdem wird durch die Erhöhung der Dachneigung von 30° auf 38° - 44° ein Ausbau des Dachgeschosses möglich und ein gleitender Übergang zu den beabsichtigten 38° - 45° im Gebiet "Schloßgarten III" erzielt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 24.09.1991 rechtsverbindlich.