3. Änderung
Das geplante Gebäude auf Flst. Nr. 1305 soll mit einem räumlichen Dach (Satteldach) ausgeführt werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 10.06.1992 rechtsverbindlich.