4. Änderung
Durch die Änderung soll nun die Firstrichtung im Bereich der Flst.Nr. 137, 138 und 140 geändert werden. Während die Firstrichtung im Bereich der Fist.Nr. 137 und 138 der übrigen Bebauung angepaßt wird, ist sie im Bereich des isoliert liegenden Fist.Nr. 140 als frei wählbar festgesetzt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 14.05.1996 rechtsverbindlich.