5. Änderung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schloßgarten II“ in Horb a.N. - Dettensee sind nun Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 bis 35° zulässig. Dies entspricht den Festsetzungen der östlich angrenzenden Gebäude.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten II” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 05.10.1999 rechtskräftig.