Das Baugebiet wird als WA (Allgemeines Wohngebiet) nach § 4 BauNVO und als MI (Mischgebiet) nach § 6 BauNVO ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise und besonderer Bau-
weise (einseitiger Grenzbau) mit freistehenden Gebäuden und zusammenhängenden Gebäudegruppen überbaut werden.
Der Bebauungsplan "Schloßgarten II" in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 29.04.1977 rechtskräftig.