In Anlehnung an das vorhandene Baugebiet am südlichen und westlichen Ortsrand von Betra soll eine weitere Fläche für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 8 ha, wobei der Bebauungsplan "Steigäcker" als 1. Bauschnitt des Gesamtgebietes ca. 4,2 ha groß ist.
Der Bebauungsplan ”Steigäcker” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 14.01.1997 rechtskräftig.