3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2004 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Steigäcker“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert und erweitert, dass im Änderungsbereich ein Baufenster mit einer in beide Richtungen zulässigen Firstrichtung ausgwiesen wird. Zudem wird ein Baufenster für eine Garage ausgewiesen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 14.05.2004 rechtskräftig.