1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.1999 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Steigäcker“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden im Bereich der Bauplätze Nr. 30 bis 37 neben Doppelhäusern auch Einzelhäuser zugelassen. Die Baufenster wurden geringfügig vergrößert und die Firstrichtungen sind nun alternativ möglich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 25.03.1999 rechtskräftig.