"Steigäcker" - 4. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

4. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2006 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Steigäcker“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass eine Nutzung solarer Energien ermöglicht wird.  

Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 04.10.2006 rechtskräftig.

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