"Steigäcker" - 2. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2001 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Steigäcker“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wird im Bereich eines Bauplatzes die Bebauung mit zwei Einzelhäusern ermöglicht. Hierfür wurden zudem die Baufenster entsprechend vergrößert und die Firstrichtung alternativ ermöglicht. Vorsorglich wurde entlang des Weges "Hauserhalde" ein Gehweg vorgesehen. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 03.07.2001 rechtskräftig.

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