Um die Nachfrage nach Baugelände zu entsprechen wurde der Bebauungsplan "Vor dem Gässle" aufgestellt. Das Baugebiet liegt im Westen des Ortskern und schließt direkt an diesen an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,15 ha und weist allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus.
Der Bebauungsplan ”Vor dem Gässle” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 11.11.1974 rechtskräftig.
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