1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.04.1976 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde eine offene Bauweise ausgewiesen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 29.11.1976 rechtskräftig.