3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.1998 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde Wohnbebauung auf dem vorgesehenen und nicht realisierten Spielplatz ermöglicht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 13.10.1998 rechtskräftig.