"Vor dem Gässle" - 3. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.1998 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde Wohnbebauung auf dem vorgesehenen und nicht realisierten Spielplatz ermöglicht.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 13.10.1998 rechtskräftig.

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