"Vor dem Gässle" - 2. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.1977 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde eine offene Bauweise für die geplanten Gebäude 25-28 ausgewiesen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 10.02.1978 rechtskräftig.

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