2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.1977 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde eine offene Bauweise für die geplanten Gebäude 25-28 ausgewiesen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 10.02.1978 rechtskräftig.