Der Bebauungsplan „Höfen II” in Horb am Neckar, Gemarkung Dießen ist seit dem 23.10.1987 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan weist großzügige Baufenster aus, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken und sieht somit eine durch Baugrenzen definierte Wohnbebauung vor. Es sollen Bautypen in Form von Einzelhäusern ermöglicht werden. Im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung wurde die Nutzungsschablone für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Höfen II“ angepasst. Diese weist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Vollgeschosszahl von II aus. Die Grundflächenzahl liegt bei 0,4 und die Geschossflächenzahl bei 0,8. Die Dachform ist frei wählbar und die Gebäude sollen in offener Bauweise errichtet werden. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Dießen und grenzt direkt an den Außenbereich an.