3. Änderung
Der Bebauungsplan soll in 2 Festsetzungen geändert werden:
- Das Baufenster auf Flurstück 146/1 soll, wie auf dem angrenzenden Flurstück 146, um ca. 3 Meter nach Norden erweitert werden um eine maximale Ausnutzung des nördlichen Grundstückbereichs zu gewährleisten.
- Für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Höfen II" sollen die bisher unterschiedlichen Festsetzungen bezüglich der Dachform aufgehoben werden und künftig im Rahmen der Gleichbehandlung die Dachformen frei wählbar sein.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ”Höfen II” in Horb am Neckar-Dießen ist seit dem 31.07.2015 rechtskräftig.