"Höfen II" - 4. Änderung

Dießenrechtskräftig Bebauungsplan

4. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Mai 2025 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Höfen II“ in Horb a. N.-Dießen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Änderungsgebiet umfasst das Flurstück 145/1 sowie Teilflächen des Flurstückes 146/10, beide Gemarkung Dießen in einer Größe von ca. 0,138 ha. In diesem Bereich weist der Bebauungsplan private Grünflächen sowie Bauflächen aus. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Dießen und grenzt an die „Höfenstraße“ und an den Außenbereich an. Mit der Änderung wird im Rahmen einer gewünschten Innenentwicklung und Nachverdichtung eine private Grünfläche in eine Wohnbaufläche geändert. In diesem Zusammenhang wird eine angrenzende Teilfläche mit in den Änderungsbereich aufgenommen, um einen fließenden Übergang der Baufenster auf den jeweiligen Grundstücken zu ermöglichen.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans ”Höfen II” in Horb am Neckar-Dießen ist seit dem 16.05.2025 rechtskräftig.

Organisationseinheit