1. Änderung
Mit dieser Änderung wird im westlichen Bereich des Flurstücks 146/7 eine Fläche zur Erstellung einer Garage ausgewiesen. Die Firstrichtung ist hierbei alternativ ausgewiesen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Höfen II” in Horb am Neckar-Dießen ist seit dem 15.12.1998 rechtskräftig.