Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 6 ha und liegt nördlich der Ortslage. Im Bebauungsplan sollen Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zentralisiert werden, die Restfläche soll der Wohnbebauung zugeführt werden.
Der Bebauungsplan „Breite“ in Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 04.02.1974 rechtskräftig.