"Breite" - 3. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.07.2018 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Breite“ in Horb am Neckar-Bildechingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wurden Teilflächen der Grundstücke Flst.Nr. 56, 57, 60/5 und 60/7 der Gemarkung Bildechingen mit der Festsetzung "Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Kindergarten" und "Private Grünfläche" aus dem Geltungsbereich "Breite" herausgenommen. Dadurch beurteilt sich deren Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch. 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 27.07.2018 rechtskräftig.

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